In den Fliegertauglichkeitsrichtlinien JAR-FCL3 gibt es u.a. eine redaktionell fragwürdig formulierte Stelle in
Ziffer 3.130 (f), in der es heisst:
"Herz-Kreislauf - System Untersuchung: Bei der Untersuchung zur Verlängerung oder Erneuerung eines
Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses
Klasse 1 durch ein flugmedizinisches Zentrum untersucht werden."
Zusammen mit dem englischen JAR-FCL3 - Text kommt das Verkehrsministerium (Referat LR24) zu der verbindlichen Auslegung,
dass nur die erstmalige Herz-Kreislauf-Untersuchung von Probanden der Klasse 1 nach Vollendung des 65. Lebensjahres
in einem Aeromedical Center stattfinden muss, alle weiteren Folgeuntersuchungen können auch bei einem Fliegerarzt der
Klasse 1 stattfinden.
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