Berufspiloten nach dem 65. Lebensjahr:
Einmalige Herz-Kreislauf-Untersuchung in einem AMC reicht



In den Fliegertauglichkeitsrichtlinien JAR-FCL3 gibt es u.a. eine redaktionell fragwürdig formulierte Stelle in Ziffer 3.130 (f), in der es heisst:

"Herz-Kreislauf - System Untersuchung: Bei der Untersuchung zur Verlängerung oder Erneuerung eines Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 nach Vollendung des 65. Lebensjahres muss der Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1 durch ein flugmedizinisches Zentrum untersucht werden."

Zusammen mit dem englischen JAR-FCL3 - Text kommt das Verkehrsministerium (Referat LR24) zu der verbindlichen Auslegung, dass nur die erstmalige Herz-Kreislauf-Untersuchung von Probanden der Klasse 1 nach Vollendung des 65. Lebensjahres in einem Aeromedical Center stattfinden muss, alle weiteren Folgeuntersuchungen können auch bei einem Fliegerarzt der Klasse 1 stattfinden.