Gästebuch des Deutschen Fliegerarztverbandes e.V.

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Kalle

Hallo,

da hier ja viele fachkundige Leute zugange sind möchte ich auch eine Frage loswerden:

Kann ich Berufpilot werden / bzw. medical 1 bestehen,

-wenn ich auf beiden Augen -4,5 Dioptrien habe (Kurzsichtigkeit) und
-wenn ich einen Strabismus convergens oculus sinister von 7 Grad habe (optisch nicht sichtbar)

für eine fachliche Antwort danke ich schon mal im voraus


Deutschland - 19.08.2009, 11:29:23
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Antwort von Dr.Beiderwellen (20.08.2009, 13:45:49)
Die Fehlsichtigkeit von -4.5 Dpt stellt - eine bestmögliche Korrektur auf mindestens 0.7 monocular und 1.0 binocular vorausgesetzt- keinen Ausschluß der Tauglichkeit Klasse I dar.
Die Esophorie von 7° liegt jedoch ausserhalb des Limits ( < 5°).
Der Versuch, über eine Ausnahmegenehmigung die Tauglichkeit Klasse I zu erreichen, kann nur über ein AMC (Adressen s. "Fliegerarztsuche") erfolgen.
Hans Müller

Email: fangomischer@web.de
Hallo guten Tag,

ich bin seit 10 Jahren Ballonpilot (PPL-D), 45 Jahre alt und soll nun vom Hausarzt her neben Ramipril 5/25 nun acuh Betablocker zur senkung des Blutdruckes einnehmen.

Besteht hier die Gafahr das ich gegroundet werde bzw. muss ich das dem Fliegerarzt melden?

Danke für Ihre Antwort

und Grüße aus Rheinland-Pfalz

Hans Müller


D Rheinland-Pfalz - 15.08.2009, 09:34:07
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Antwort von Dr.Beiderwellen (15.08.2009, 15:28:55)
1. Die neue Medikation muss dem Fliegerarzt gemeldet werden
2. hydrophile ß-Blocker sind gem. JAR-FCL 3 als Medikation zugelassen. Sprechen Sie die Medikation mit Ihrem Fliegerarzt ab.
Hugo Häring

Hallo,

kann ich mit folgenden Dioptrienwerten Berufspilot werden (also CPL):

rechts: -5,5 dpt
links: -1,75 dpt

Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet!

Mit freundlichen Grüßen,

Hugo


27.07.2009, 18:13:54
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Antwort von Dr. Beyerle (28.07.2009, 08:44:16)
Das liegt ausserhalb des Limits. Die Ausstellung eines Zeugnisses der Klasse 1 ist primär nicht möglich.
Chris

Hallo,

ich bin 1,81m groß und wiege aktuell 120kg.
Habe ich somit die Möglichkeit eine PPL zu machen.
Wenn nein, was sind die Voraussetzungen (BMI).

Besten Dank vorab!


Germany - 26.07.2009, 17:53:28
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Antwort von Dr. Beyerle (28.07.2009, 08:49:43)
In den Richtlinien heisst es unter JAR-FCL 3.295 :

"Bewerber mit einem Body-Mass-Index
>35 dürfen nur als tauglich beurteilt
werden, sofern das Übergewicht die sichere Ausübung der Rechte nicht beeinträchtigen
kann und eine befriedigende
kardio-vaskuläre Risikobeurteilung
durchgeführt wurde (siehe Anhang
9 (1) zu Abschnitten B und C)".

Es hängt also davon ab, welche Flugzeuge Sie fliegen wollen. Ultraleicht scheidet primär für die Schulung aus.
G. Heinrich

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin 34 Jahre alt, Diabetiker Typ 2 (hab ich im Griff, morgens zwischen 145-160), Kurzsichtig und Übergewichtig (133kg, BMI 36 auf 190cm)
Das liegt daran, das ich mit 13 Jahren eine Brille bekam, und seidtem eine Welt für mich zusammengebrochen ist, da ich von kindesbeinen an den Wunsch hatte Pilot zu werden. Jetzt habe ich durch Zufall mitbekommen, das Brillen gar kein Thema mehr sind (im Rahmen natürlich).
Seitdem schöpfe ich Hoffnung, und habe den Wunsch wieder ganz "normal" auszusehen. Ich ernähre mich gesund, und nehme gesund ab. Habe seitdem meinen Blutzuckerspiegel im Griff und meinen HBA1 von 12.8 auf 9 gebracht. (Ziel ist 6-7)
Meine Kurzsichtigekeit ist auf beiden Augen unter -3 Dioptrien (R -2.75 / L 1.75


Deutschland - 22.07.2009, 12:32:34
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Antwort von DFV - Präsident (22.07.2009, 14:12:46)
Ihre Augen sind nicht das Problem, sofern sie farbtüchtig sind keinen beginnenden Diabetes- oder andere Schäden haben.
Das Problem ist der sehr schlecht eingestellte Diabetes (metabolisches Syndrom). Ein HBA1c von 9 % (nach vorher 12,8) und die Insulinpflicht schliessen ein Tauglichkeitszeugnis für beide Klassen aus. Es hilft Ihnen alles nichts: Wenn Sie tatsächlich fliegen wollen, muss Ihr Körpergewicht auf unter 80 kg herunter. Dass das geradezu "unmöglich" ist angesichts der Essgewohnheiten, ändert nicht das Geringste an der Richtigkeit der Forderung. Beim tatsächlichen Typ 2 wäre dann - also nach Erreichen des Sollgewichtes - eine Umstellung auf orale Therapie in Reichweite. Mit dieser könnten Sie ein Klasse 2 Zeugnis - vielleicht - erhalten. Für die Klasse 1 sehe ich auf absehbare Zeit keine Möglichkeit.
Kai Schormann

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 16 Jahre alt und bin gerade dabei meinen Segelflugschein zu machen

Beim Fliegerarzt war ich jetzt schon nur jetzt muss ich noch zum Augenarzt. Das Formular habe ich bereits dafür.

In vielen Internet Foren habe ich jetzt gelesen das ich für die Tauglichkeitsklasse 2 nicht alles Untersuchen lassen muss was auf dem Formular steht.

Da mein Arzt im Urlaub ist frage ich jetzt hier was ich alles Untersuchen lassen muss.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus
Kai Schormann


Deutschland - 20.07.2009, 17:02:06
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Antwort von DFV - Präsident (22.07.2009, 11:32:54)
Für die Augenarzt - Erstuntersuchung der Klasse 2 können bei unter 40-Jährigen die Augendruckmessung und die Untersuchung in Mydriasis (Weit-tropfen der Pupillen) entfallen. Dennoch: Was im Einzelfall tatsächlich untersucht werden muss, entscheidet der Augenarzt nach Befund.
Stefan Kranz

Email: stefan@ibk-kranz.de
URL: http://mfc-kolibri.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Modellflieger und möchte eine PPL machen.

Ich habe vor zwei Wochen einen Schnupperflug gemacht und mich mit dem Thema schon ein wenig auseinandergesetzt. Meine größte Hürde wird die Augenuntersuchung für die Tauglichkeitsprüfung sein, da ich auf einem Auge eine Hornhautverkrümmung habe die sich fast nicht korrigieren läßt. D.h. ich habe auf dem Rechten Auge 20% Sehrkraft, auf dem Linken 100%.

Können Sie mir einen Augenarzt für die Tauglichkeitsprüfung im Raum Bremen empfehlen, der mit der Thematik vertraut ist?

Vielen Dank

Stefan Kranz






Deujtschland - 22.06.2009, 19:42:24
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Antwort von DFV - Präsident (22.06.2009, 22:12:32)
Die Entscheidung trifft der Fliegerarzt, nicht der untersuchende Augenarzt. Wenden Sie sich daher am Besten an einen Fliegerarzt Klasse 1 , der gegfs. auch eine Sondergenehmigung ausstellen könnte.

Sie finden ihn über die Fliegerarztsuche auf dieser Netzseite. Geben Sie drei Stellen Ihrer Postleitzahl ein und die Klasse 1 für den Fliegerarzt.
Marco Vornkahl

Email: marco.vornkahl@web.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe mir im März die Augen lasern lassen und bin somit ja laut Gesetz mindestens 1 Jahr untauglich geschrieben. Meine Frage ist nun, ob die Möglichkeit besteht, dass man in dieser Zeit zu Übungszwecken mit Fluglehrer fliegen dürfte, da ja Segelflugschüler zu Anfang der Ausbildung auch ohne Medical fliegen, so lang sie nicht alleine fliegen.

Besten Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen

Marco Vornkahl


Deutschland - 22.05.2009, 12:54:06
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Antwort von DFV - Präsident (25.05.2009, 08:46:49)
Ein starres Intervall von einem Jahr ist nicht vorgeschrieben. Es kommt auch hier auf den Einzelfall an. Setzen Sie sich am Besten mit einem Fliegerarzt Klasse 1 in Verbindung, den Sie über die Suchmaschine dieser Seite finden können.
Florian Sauer

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem ich vor 4 Jahren meine jetztige Freundin auf dem lokalen Flugplatzfest kennengelernt habe und sie dort Mitglied ist, war ich in der Vergangenheit auch öfter auf dem Flugplatz. Freundschaften haben sich gebildet und der Wunsch nach einer PPL Lizenz hat sich mehr und mehr ausgeprägt.

Unglücklicherweise leide ich unter Amblyopie. Mein rechtes Auge hat eine korrigierte Sehstärke von 50%. Das linke Auge hat 100%.

Gibt es dennoch Möglichkeiten den Flugschein zu machen bzw. das Medical Class 2 zu erhalten? Ich bin bereit über große Hürden zu gehen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Sauer


Deutschland - 18.05.2009, 14:23:15
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Antwort von DFV - Präsident (19.05.2009, 09:21:24)
Guten Tag !

Diese Frage kann ich aus der Ferne nicht abschliessend beurteilen, da Fehler wegen der Unvollständigkeit der Angaben usw. möglich sind. Es fehlt der Befund z.B. hinsichtlich der Stereopsis.
Fragen Sie daher einen in der Nähe befindlichen Fliegerarzt . Sie finden die Suchmaschine oben links auf der Seite .



Thomas

Ich habe seit langer Zeit eine Lizenz und die Fliegertauglichkeit Klasse 2. Nun verschlechtert sich meine Hörleistung und ich werde auf Dauer nicht ohne Hörgerät auskommen. Bei der letzten Untersuchung habe ich den Hörtest noch einigermaßen problemlos bestanden.

Meine Fragen:
1) Wenn ich den Hörtest noch ohne Hörgerät bestehe, sonst aber ein Hörgerät trage, ist dann mein Medical in Gefahr?

2) Wenn ich den Test mal nicht mehr ohne Hörgerät bestehe, reicht es dann, wenn ich ihn mit Hörgerät bestehe?


30.04.2009, 10:01:07
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Antwort von DFV - Präsident (30.04.2009, 11:32:32)
Gefordert ist das Verständnis der Flüstersprache ohne Hörhilfe für Klasse 2 (ohne Instrumentenflug).
Der Fliegerarzt Klasse 1 kann gegefs. eine Sondergenehmigung erteilen, wenn die Sicherheit der Verständigung gewährleistet ist. Das hängt vom Einzelfall ab.
Guest

Sehr geehrte Leser,

weiß jemand, wie teuer ein Augenärtzlicher Untersuchungbericht gemäß LBA ( das bekannte Formblatt9 maximal sein darf?
Ich habe im Sienn dieser Untersuchung eine Augenärtzliche Praxis aufgesucht, ausdrücklich mit dem Wunsch um Durchführung dieser Untersuchung für das LBA. Als Die Ärztin feststellte, dass ich privat versichert und Flugkapitätn bin, hat sich allerlei (Doppel-) Untersuchungen durchgeführt, welche überhaupt nicht auf den Anforderungen des Unteruchungsberichts basieren. Generell muss ich sagen dass meine Augen bis auf altersgemässe Veränderungen (Ich bin Anfang 50, weitsichtig). Nach immerhin 1,5 Jahren erhielt ich eine verspätete Rechnunng, welche sich auf über 700 EURO beläuft. Die Dame hat ohne mein Wissen allerlei Doppeluntersuchungen durchgeführt, und auch ordentlich berechnet.

Also, wie viel kostet die Durchführung der Untersuchung normalerweise?



Germany - 14.04.2009, 19:14:04
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Antwort von DFV-Präsident (14.04.2009, 19:50:18)
700 Euro für die Routineuntersuchung sind bei Weitem überzogen. Der Fall sollte der zuständigen Ärztekammer zur Überprüfung vorgelegt werden.
Marvin

Email: cma2512@googlemail.com
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt und mein Traum ist es, Pilot zu werden.
Leider habe ich ein Problem, das bei vielen Menschen diesen Traum platzen lässt.
Meine Augen haben beide einen Dioptrienwert von +4.
Zugelassen sind nach meinem Wissen nur +/-3 Dioptrien.
Das Internet habe ich schon nach diesem Problem erforscht, nur leider wird diese Frage oftmals mit Nein beantwortet.
Eine LASIK-OP ist bei einem Wert über +/-3 ja nicht zugelassen, oder?.
Gibt es denn noch in irgendeiner Weise Hoffnungen, doch noch Pilot zu werden?
Ich bitte um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Marvin


Deutschland - 30.03.2009, 17:08:59
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Antwort von DFV - Präsident (31.03.2009, 21:02:26)
Die 4 Dioptrien allein sind kein Hindernis mehr auf dem Weg zum Berufspiloten. Eine LASIK - Massnahme ist nicht erforderlich. Die Sehschärfe muss mit Gläsern auf jedem Auge jeweils mehr als 70 Prozent und mit beiden Augen zusammen 100 Prozent betragen.
Anonym

Hallo, ich bin seit 14 Jahren als Kabinenmitarbeiter bei der DLH beschäftigt. Leider habe ich aufgrund eines Umstandes meine Sehkraft auf einem Auge verloren. Da ich nächstes Jahr einen Augentest im Rahmen des 4 jährlichen Medical machen muss, bin ich besorgt ob ich so weiter arbeiten darf. Gesundes Auge = 120% , krankes=2%. Meine Flugdiensttauglichkeit wurde damals erteilt, da bei der Lufthansa erst ab dem vierzigsten Lebensjahr ein Augentest vorgeschrieben ist und somit, damals, nicht weiter auffiel. Ich arbeite nun schon mehrere Jahre mit dem "Handicap", ohne Probleme.
Fuer eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Gruesse


24.03.2009, 15:56:52
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Antwort von DFV - Präsident (31.03.2009, 21:09:20)
Das hängt von der DLH ab. Sie kann eine Sondergenehmigung erteilen, da Sie offenbar keine Visus-Probleme in der täglichen Praxis haben.

Die DLH könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass im Notfall ein Auge beeinträchtigt werden kann und dann ein Zweites gut sehendes "als Reserve" zur Verfügung stehen müsse.

Für beide Standpunkte kann man Gründe vortragen. Von hier aus ist nicht zu beurteilen, wie Ihre Firma das sehen wird.
Björn

Hallo,

Ich bin seit 3 Jahren Verkehrspilot und hatte nun des öfteren Probleme mit den Ohren, vor allem mit dem Druckausgleich. Mein HNO-Arzt hat mit mir auch einen Allergietest gemacht, bei dem herauskam, dass ich eine Allergie gegen MIlben und Hausstaub habe. Diese äußert sich natürlich mit dem Zusetzen der Nase und dementsprechend der Ohren. WIe sieht es bei dieser Sache bezüglich des Medicals aus ???
Gruß


05.03.2009, 10:06:29
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Antwort von DFV - Präsident (05.03.2009, 19:16:31)
Vorweg ist natürlich der Kampf gegen den Staub angesagt. Das ist ein zeitraubendes Thema, wird deswegen von Fachleuten gern vermieden oder nur kurz angesprochen und daher fast immer inkompompetent gemanagt. Bei richtigem Ansatz wirken die Antistaubmassnahmen aber hervorragend.

In den Atemwegen lässt sich in aller Regel mit Cortison-freien lokal wirkenden Medikamenten (z.B. Dicromoglicin) eine Kontrolle erzielen. Cromoglicin wird in aller Regel falsch angewendet und dann öfters einmal als "wirkungslos" bezeichnet. Bei richtiger Anwendung dürfte seine Erfolgsrate bei 80 Prozent liegen.
Aber alles hängt davon ab, die Anwendung präzise zu erläutern und praktisch in sie einzuweisen.
delta-O

Hallo, ich bin Ballonpilot und habe auch die Tauglichkeitsklasse 1. Seit meiner letzten Fahrt im Oktober wurde bei mir nun im Dezember ein erhöhter Blutzuckerspiegel festgestellt. Der HbA1c Wert liegt bei 6,2 und ich brauche noch keine Medikamente, bisher ist nur eine Therapie mittels Diät angesagt. Meine neue Tauglichkeitsuntersuchung für Klasse 1 muss ich im Frühjahr vor der neuen Saisson machen lassen. Meine Frage: kann ich weiterhin mit einer Tauglichkeit Klasse 1 oder 2 rechnen, welchen Wert muss der HbA1c höchstens haben?

24.02.2009, 19:32:32
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Antwort von DFV - Präsident (24.02.2009, 21:51:27)
Solange der Diabetes allein mit (in der Regel:) Abspecken, angepasster Ernährung und körperlicher Bewegung kontrolliert werden kann und keine Medikation erforderlich ist, bestehen auch für die Klasse I keine Bedenken. Allerdings kann ein REV-Eintrag mit Kontrollauflagen im Zeugnis erforderlich werden, den für Klasse I ein Aeromedical Center einträgt. Nachuntersuchungen können dann bei Fliegerärzten der Klasse I stattfindenn.
Michael

Hallo,
ich hab da mal ne Frage:
Ich bin ein aktiver Segelflieger, der demnächst mal die Theorieprüfung schreibt. Jetzt hatte ich allerdings vor 7 Wochen eine Leistenbruchoperation nach Shouldice und muss ja mein Medical wieder verlängern lassen. Vorgestern war ich bei meinem Hausarzt, der meinte es sei alles ganz gut so, nur erreiche man die volle Festigkeit des Gewebes erst nach 3 Monaten (5 Wochen verbleibend). Macht es nun schon Sinn einen Termin zur "reaktivierung" des Medicals auszumachen oder sollte ich warten, bis es in 5 Wochen dann komplett fest ist. Und was kostet mich die Nachuntersuchung?
Danke im Voraus,
Michael


05.02.2009, 07:57:09
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Antwort von DFV - Präsident (24.02.2009, 21:45:13)
Das kann am Besten der "amtierende" Fliegerarzt beantworten.
Felix

Hallo,

mein Traum ist es Verkehrspilot zu werden, am besten natürlich bei der Lufthansa.
Ich bin allgemein gesund und sehr sportlich.
Allerdings habe ich eine Nussallergie. Diese Allergie außert sich wenn ich Nüsse verzehre durch eine doch eher starke Reaktion ( ich muss mich übergeben und bekomme Margenschmerzen). Es besteht keine Beeinträchtigung meines normalen Lebens solange ich auf Nussprodukte verzichte. Aus diesem Grund wurde ich auch vom Wehrdienst befreit.
Meine Frage ist nun, ob ich mit dieser Allergie überhaupt eine Change habe die nötige Flugtauglichkeit bei der
medizinischen Untersuchung zu erhalten, um Verkehrspilot zu werden.

Danke im Voraus für die Antwort


15.01.2009, 22:52:26
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Antwort von DFV - Präsident (19.01.2009, 14:39:33)
Da in vielen Lebensmitteln unerwartet - und häufig nicht deklariert - Nussbestandteile enthalten sind, sehe ich eine schwere Allergie als kaum überwindliches Hindernis zum Berufspiloten an.
Franz

Email: franz.spangler@gmx.at
Hallo,
Ich bin nun seit ca. einem Jahr in der Militärpilotenausbildung, letztes Jahr im August wurde bei mir Hashimoto Thyreoiditis diagnostiziert.
Der TSH-Wert wurde dann gleich mit Thyrex 50 eingestellt, trotzdem beschäftigt mich seither die Frage ob diese Diagnose eine Einschränkung auf meine Tauglichkeit darstellt.
DAnke für die Hilfe


Österreich - 13.01.2009, 16:02:34
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Antwort von DFV - Präsident (13.01.2009, 22:13:08)
Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Eine sog. "einfache Hashimoto - Thyreoiditis" scheint mir aber kein grundsätzlicher Hindernisgrund für Ihre weitere Verwendung.
Kratos

Danke Marcus

Du hast mir sehr geholfen und mich meinem Traum etwas näher gebracht.

Grüsse aus der Schweiz


05.01.2009, 18:46:34
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Marcus

Ebenfalls Klasse 1, die gleichen Tests. Wie bereits gesagt, es kommt nicht auf Stereosehen an, sondern auf Binokularsehen. Das hat mir der Arzt mehrfach gesagt. Ist Stereosehen in Ansätzen vorhanden, spricht vieles dafür, dass auch Binokularsehen vorhanden ist. Ohne Stereosehen ist es fraglich und muss entsprechend untersucht werden. Dafür gibt es verschiedene Verfahren, unter anderem die von mir aufgezählten. Ich empfehle dir, das "Manual of Civil Aviation" (Kapitel 13, unter http://jaa.nl/licensing/manual_civil_aviation_2006.html).
Da steht eine Menge zum Thema, allerdings auf englisch.


04.01.2009, 12:19:02
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