16.8.2021 Neue Geschäftsstelle des DFV

Die neue Geschäfststelle des DFV in Hamburg hat jetzt den Betrieb aufgenommen.

Sie befindet sich in der Heimhuder Str. 63 in 20148 Hamburg-Rotherbaum.

Telefonisch ist die Geschäfststelle erreichbar unter 040-4419 1271, per Fax unter 040-4419-1271.

07.01.2021 EASA veröffentlicht Leitlinie zur Tauglichkeitsbeurteilung von an Covid-19 erkrankten Piloten und Fluglotsen

Die Medical Experts’ Group der EASA hat am heutigen Tag eine Leitlinie veröffentlich, die AMEs und AeMCs als  Hilfestellung bei der Untersuchung und Beurteilung der Tauglichkeit von Verdachtsfällen sowie bestätigten Fällen von COVID-19 bei Piloten und Fluglotsen dienen soll.

 

Dazu sind in dem Konzeptpapier Flußschemen mit Bewertungskriterien enthalten. Auch wird auf die Problematik der hohen Ansteckungsgefahr des medizinischen Personals bei der Durchführung von Spirometrien eingegangen und die Empfehulung der Testung von Erstbewerbern 24 Stunden vor der Untersuchung ausgesprochen.

Der vollständige Text der "Guidelines for Aero-Medical Centres and Aeromedical Examiners regarding the examination and assessment of applicants- Guidleines in relation to the COVID-19 pandemic"  kann hier herunter geladen werden.

07.01.2021 Fortbildungsstunden für Aeroakademie 2021

Die AERO-Akademie wird mit 10 Stunden bei vollständiger Teilnahme anerkannt,
Freitag mit 3 Stunden, Samstag mit 5,5 Stunden und Sonntag mit 1,5 Stunden.

22.04.2020 Zusammenlegung von LBA Referat L6 und L7

Mit Wirkung vom 1. Mai 2020 werden die Referate L6 "Flugmedizinische Tauglichkeit" und L7 "Fliegerärztliche Untersuchungsstellen" unter der neuen Referatsbezeichnung L6 "Flugmedizin" unter der Leitung von Frau Tourneur zusammengeführt werden.

Herr Dr. Kirklies wird ab diesem Zeitpunkt andere Aufgaben im LBA übernehmen, außerhalb der Flugmedizin.

 

03.04.2020  Verlängerung der Gültigkeitsdauer für Zeugnisse für Fluglotsen durch Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung

Das BAF hat angesichts der COVID-19-Epidemie eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Gültigkeit u.a. von ATCO-Berechtigungen wie auch AME-Zulassunngen, deren reguläre Gültigkeit im Zeitraum vom 23.03.2020 bis 30.09.2020 abläuft, um 6 Monate verlängert.

Für AME-Zulassungen trifft das zu, wenn flugmedizinische Sachverständige notwendige Auffrischungsschulungen, die zur Aufrechterhaltung eines angemessenen Wissensstands erforderlich sind, nicht besuchen können, weil diese abgesagt werden.

Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Website des BAF abrufbar.

Verlängerung von Berechtigunen und Zertifikaten wegen der Corona-Epidemie

Am 23.03.2020 wurde auf der LBA-Homepage eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung einer Ausnahme nach Art.71 Abs .1 der Verordnung (EU) 2018/1139 veröffentlicht. Dieser Ausnahme zu Folge können Tauglichkeitszeugnisse, die zwischen dem 31.03. und dem 31.07. 2020 ablaufen, 4 Monate (Ablaufdatum + 4 Monate) länger genutzt werden, ohne das eine erneute Untersuchung stattfindet. Allerdings gilt diese Regelung nur für Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen, in die keine Einschränkungen außer einer Brillenauflage eingetragen sind. (Vorgabe der EASA).
Für flugmedizinische Sachverständige, die die Verlängerungskriterien nicht erfüllen können, da keine Fortbildungsveranstaltungen stattfinden, gibt es ebenfalls eine Verlängerung (8 Monate).


Das LBA arbeitet bereits jetzt an einer Ergänzung/Änderung der Allgemeinverfügung arbeiten, um auch Kabinenpersonal mit aufzunehmen und die Personen, bei denen das Medical zwischen der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der Verfügung ablaufen würde.


Sinn der Maßnahme ist es jedoch nicht, für alle Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen, einen Aufschub von 4 Monaten zu erreichen, sondern den Betroffenen, denen eine fristgerechte Verlängerung nicht möglich ist, entgegen zu kommen.

 

Wie die einzelnen Kollegen und Kolleginnen damit umgehen, bleibt wohl jedem selbst überlassen und ist abhängig von den persönlichen Schutzmöglichkeiten und räumlichen Voraussetzungen.
 

Der Vorstand

 

Grußworte der neuen Präsidentin

 Liebe Kollegen und Kolleginnen,

Zunächst möchte ich Herrn Dr. Teichmüller und allen vorherigen Vorstandkollegen herzlich danken für die konstruktive und erfolgreiche Arbeit in den letzten 10 Jahren. Der Verband war in der Vergangenheit sehr gefordert, einerseits durch interne Querelen vor einigen Jahren, die glücklicherweise relativ rasch bereinigt werden konnten. Dann 2015 durch das Germanwings- Ereignis, das sich dieses Jahr zum 5. Mal jährt.

Am 01.11.2019 wurde nun der neue Vorstand gewählt. Wir alle sind angetreten, die Strategie der De-Eskalation im Umgang mit den Behörden LBA/BAF und dem BMVI im Sinne von Herrn Teichmüller auch so weiter fortzuführen.  Sachlich, ruhig, besonnen, aber auch beharrlich und hartnäckig in der Sache. Dazu steht eine verjüngte Mannschaft hinter mir. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit.

Nach wie vor sind wir sehr daran interessiert, ob es wieder zu Reibungspunkten mit Behörden kommt. Hierzu bitten wir dringend um Ihr Feedback.

Auf der anderen Seite dürfen wir nicht vergessen, dass die Behörden eine durch die EASA gesetzlich definierte Aufsichtsfunktion haben und dieser auch nachkommen müssen.                     Mit dem neuen nur noch 5-seitigen Remote-Audit-Fragebogen müssen und können wir gut leben

Nachdem etwas Ruhe an der Behördenfront eingekehrt ist, können wir uns nun auch wieder um andere Dinge kümmern:

  • Anlaß zur Diskussion gibt immer wieder die Rechnungsstellung zur fliegerärztlichen Untersuchung.

Betriebwirtschaftlich gesehen muss man alle Kosten mit einberechnen, Ausbildung, Fortbildung, Lizenzierungskosten, Inspektionskosten. Da kann man eine Untersuchung nicht für 100,00 € oder noch weniger anbieten (hiervon hören wir immer wieder). Unsere Arbeit umfasst hoheitliche Aufgaben, wir haften im schlimmsten Falle persönlich, wenn wir uns nicht an die Regularien halten.  Hierzu möchten wir gerne Empfehlungen erarbeiten. Wenn wir uns alle daran halten, können wir auch nicht gegeneinander ausgespielt werden.

  • Kontakte zu anderen Verbänden intensivieren, z.B. DGLRM, zum europäischen Fliegerarztverband.
  • Bildung von sog Peer-Groups, Fliegerarzt-Qualitätszirkel auf lokaler Ebene, dies ist in den AMC´so auch vorgesehen

Wir freuen uns sehr auf einen regen Austausch mit Ihnen und weisen gerne auf die diversen Refresherkurse hin, bei denen auch häufig Vorstandsmitglieder vor Ort sind.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Ursula Diestel und der gesamte Vorstand

Änderungen beim LBA

 Verehrte Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der Aero Akademie Düsseldorf hat sich die Information aus der Website des LBA verbreitet, Dr. Kirklies sei bei einer Neuorganisation der Referate im Luftfahrtbundesamt erneut mit der Zertifizierung der Fliegerärzte, der Untersuchungsstellen und der Fortbildungsmaßnahmen betraut worden...

 Tatsächlich ist im LBA einiges umstrukturiert worden, mit Wirkung vom 1.1.2020 wurden in der Abteilung L drei neue Referate gegründet (L1, L3, L5), die sich mit Flugschulen, Flugprüfern und Flugsimulatoren befassen. Dadurch mussten die beiden flugmedizinischen Referate umbenannt werden. Sie heißen jetzt L6 (ehemals L3) und L7 (ehemals L5). Nur die Ziffer hat sich geändert, sonst nichts.

...

 Der Fliegerarztverband begrüßt die vom LBA etablierte Form des Remoteaudits, welches nun eine angemessene Überprüfungsmöglichkeit der Behörde in machbarem Aufwand für die Behörde und die Fliegerärzte mit sich bringt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 Präsidentin & Vorstand des DFV

 

 Der vollständige Text ist im geschlossenen Mitgliederbereich eingestellt.

 

 

Abschiedsworte und Gruß von Dr. Teichmüller

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der Mitgliederversammlung und der Neuwahl bin ich mit meinem 1.Vizepräsidenten Dr. Uwe Beiderwellen nicht erneut zur Wahl in den Vorstand angetreten. Etwas mehr als 10 Jahre sind genug. Wir haben mit unserem Vorstand in den ganzen, teilweise sehr bewegten Jahren viel erreicht und haben uns nunmehr mit einem Gefühl der Genugtuung zurückgezogen. Unsere Erfolge hätten wir ohne Ihre Unterstützung sicher nicht erreicht. Dafür sagen wir herzlichen Dank.

Unter der Leitung von Frau Dr. Ursula Diestel hat jetzt ein deutlich verjüngter Vorstand die Arbeit übernommen. Dem neuen Vorstand wünschen wir von Herzen eine glückliche Hand in der Ausübung der Funktionen und weniger turbulente und mit Ärger und Kampf verbrämte Zeiten. Auch der neue Vorstand kann nur mit Ihrer tatkräftigen Zuarbeit zielführend arbeiten. Es wäre schön, wenn Sie diese positive Zuarbeit leisten würden und nicht ganz so negativ-kritisch wie mit uns zuletzt umgehen würden. Nicht durch Poltern kommt man zum Ziel. Diplomatie erreicht in der Regel mehr. Das war unsere Devise, und die hat uns Recht gegeben.

Mit  meinem Kollegen Dr. Uwe Beiderwellen verabschiede ich mich von Ihnen aus der aktiven Vorstandsarbeit. Als Mitglieder bleiben wir aktiv, auch wenn ich selbst schon lange das Rentenalter überschritten habe. Mir / uns  macht es noch Spaß, fliegerärztlich tätig zu sein.

Ihnen allen und Ihren Familien eine frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das bevorstehende   Jahr 2020!

 

Beste Grüße

Hans-Werner Teichmüller

 

4.11.2019      Neuer Vorstand des Fliegerarztverbands

Bei der Mitgeliederversammlung des deutschen Fliegerarztverbands am 1.11.2019 wurde der Vorstand neu gewählt. Der langjährige Verbandspräsident Hans-Werner Teichmüller und der 1. Vizepäsident Uwe Beiderwellen traten nicht erneut zur Wahl an.

In das Amt des Präsidenten wurde Fr. Dr. Ursula Diestel gewählt.

Die weitere Vorstandsmitglieder sind Dr. Matthias Wirth (1. Vizepräsident),  Dr. Henning Jäschke (2. Vizepräsident), Dr. Andreas Adrian (Schatzmeister), Dr. Knud Kureck (Sekretär).

14.10.2019 LBA Referat L3 übernimmt Aufgaben der Aufsicht und Zulassungen von AMEs aund AeMCs

Der LBA-Präsident Jörg Mendel teilte heute dem DFV mit,daß folgende Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Referates L5 werden bis auf weiteres durch das Referat L3 (Flugmedizinische Tauglichkeitsentscheidungen) wahrgenommen werden:

  • Erstmalige Anerkennung, Änderung von Anerkennungen und Verlängerung von Anerkennungen flugmedizinischer Sachverständiger und flugmedizinischer Zentren einschließlich der Unteraufgaben
  • Aufsicht über flugmedizinische Sachverständige und flugmedizinische Zentren einschließlich zugehöriger Unteraufgaben.

Herr Dr. Kirklies ist nicht mehr zuständig.

26.08.2019      Fliegerarztverband erhält Zusage zur Entschärfung von Remote-Audits

Der Fliegerarztverband hat vom LBA-Präsidenten Jörg Mendel die Zusage bekommen, daß der  Remotefragebogen deutlich vereinfacht wird und auch andere Forderungen des Referats L5 bei Zulassungsverfahren und Audits reduziert werden. 

Der Vorstand begrüßt diese Zusage sowie die weitere Gesprächsbereitschaft des LBA-Präsidenten.  

Die Änderungen auf der LBA-Website werden jedoch, so der LBA-Präsident, noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

 

16.8.19 Kleine Anfrage der FDP zur Flugmedizin

Die FDP-Bundestagsfraktion hat eine Kleine Anfrage gestellt, in der es schwerpunktmäßig um Flugmedizin geht. Sie kann von der Website des Deutschen Bundestages unter https://www.bundestag.de/presse/hib/654208-654208 runter geladen werden.

Eine der Fragen bezieht sich darauf,  weshalb es 2 Referate gibt, die sich mit Flugmedizin befassen.

14.08.2019  Vorstand in engem Kontakt mit dem LBA-Präsidenten

Der Präsident Dr. Teichmüller hat in mehreren Gesprächen mit dem Präsidenten des LBA Hrn. Mendel die Probleme der Fliegerärzte erörtert, die durch das Agieren des Referat L5 verursacht wurden.

Die Vorschläge des Vorstands wurden mit großem Interesse entgegen genommen.

14.06.2019      Fliegerarztverband fordert Klärung zu Remote-Audits, Verlängerung und Erteilung von AME-Zulassungen!

Der Vorstand hat wird in Treffen mit dem Präsidenten des LBA die sich häufenden Probleme mit dem Referat L5 und dessen Leiter thematisieren und fordert eine  zeitnahe Abstellung. Eine Liste mit den an den Vorstand herangetragenen Problemen ist dem Leiter des LBA vorab zugegangen.

Wir werden im Mitgliederbereich umgehend über die Ergebnisse des Gespräches berichten.

 

Nachruf Dr. Annette Ruge

Der Deutsche Fliegerarztverband trauert über den plötzlichen Tod von Frau Dr. Annette Ruge. Frau Dr. Ruge hat sehr große Leistungen für die deutsche und europäische Flugmedizin erbracht. Als kompetente Kollegin und Flugmedizinerin fand sie nicht nur bei den Fliegerärzten hohe Anerkennung und Beliebtheit. Ihre stets positive Grundhaltung und ihr konstruktives und kommunikatives Grundwesen bleiben in unserer angenehmen Erinnerung.

Im Referat Flugmedizin des LBA machte sich während ihrer langjährigen dortigen Tätigkeit ihr positiver Einfluss sehr bemerkbar.

An der Gründung von ESAM (European Society of Aerospace Medicine) wirkte sie aktiv mit.

Sie war in ihrer Funktion als Assistentin des Licensing Subsectorial Team(Medical) der Joint Aviation Authorities (JAA) sehr federführend an der Erstellung der europäischen Vorschriften im Bereich der europäischen Flugmedizin tätig.

Einige Jahre fungierte sie als Leiterin der Aviation Health Unit der CAA UK in Großbritannien und nahm anschließend eine Position in der administrativen Leitung des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig ein.

Als „die“ flugmedizinische Spezialistin des Direktorats Rulemaking der European Safety Agency (EASA) in Köln setzte sie als die wesentlichste Flugmedizinerin die Umschreibung und Aktualisierung der Vorschriften aus   JAR-FCL3 in die EU-VO 1178/2011 um und erreichte die Implementierung in europäisches Recht.

Ihre letzte Aufgabe wurde ihr als Medical Assessor des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung  zuteil. Als deren Auditorin besuchte sie als eine ihrer allerletzten Tätigkeiten die AERO-Akademie Nordrhein in Düsseldorf, die vom Deutschen Fliegerarztverband mitgetragen wird.

Wir alle verlieren in Frau Dr. Ruge einen sehr liebenswerten, wertvollen Menschen, der unser aller Respekt und hohe Anerkennung sowie Sympathie gefunden hat und bahnbrechend für uns alle aktiv war. Wir danken ihr und werden ihr ein ehrendes Angedenken bewahren.

Unser Beileid zu dem sehr schmerzlichen Verlust gilt den hinterbliebenen Familienangehörigen und Freunden.

 

8.12. 2017  Beginn der Arbeit mit EMPIC

Das LBA hat dem Verband  mitgeteilt, daß die Arbeit mit dem Dokumentationssystem EMPIC demnächt starten wird. Eine Testphase ist nicht vorgesehen. Sobald die Logins und Passwörter zugestellt sind, beginnt die Nutzung im Produktivsystem. 

09.11.2017 Vorstand wiedergewählt

Auf der Mitgliederversammlung der DFV, die am 9.11.2017 in Seeheim-Jugenheim stattfand, wurde der Vorstand in unveränderter Zusammensetzung für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt.

1.11.2017    Neues Referat für flugmedizinsiche Tauglichkeitsentscheidungen beim LBA

Im Oktober 2017 hat im LBA das  Referat L3-Tauglichkeitsentscheidungen die Arbeit aufgenommen. 

Aufgaben des Referats sind: 

  • Tauglichkeitsentscheidungen und Tauglichkeitsbeurteilungen
  • Administration der Flugmedizinischen Datenbank (EMPIC)
  • Erstellung von Risiko- und Problemanalysen auf Grundlage der flugmedizinischen Untersuchungsberichte, Einleiten und Verfolgen von Maßnahmen aus Aufsichtserkenntnissen
  • Auswahl und Schulung von Gutachtern
  • Standardisierung von flugmedizinischen Zentren (AeMC) und flugmedizinischen Sachverständigen (AME) bezüglich der Beurteilung und Abwicklung von Tauglichkeitsentscheidungen
  • Klärung flugmedizinischer Fragen in Einzelfällen oder aufgrund von Einzelereignissen

04.04.2017 Lösung für das JAR-FCL3-Medical-Problem gefunden

Das LBA teilt auf seiner Website mit, daß Tauglichkeitszeugnisse der Klasse 2 für erlaubnispflichtiges Personal (ausgenommen Luftsportgeräteführer), die nach den geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch bis zum 7.4.2013 und für Luftsportgeräteführer bis zum 23.12.2014 erteilt worden sind, nun doch längstens bis zum 7.4.2018 gültig bleiben.

Dazu wird weiter ausgeführt:

"Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschränkt in Artikel 5, Absatz 2 in Verbindung mit Ab-satz 4 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2, die noch entsprechend den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch erteilt worden sind, bis zum 8.4.2017. Deutschland wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, gegenüber der Europäischen Kommission und der Agentur für Flugsicherheit EASA zu erklären, dass die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse 2, die noch entsprechend den Vorgaben von JAR-FCL 3 deutsch erteilt worden sind, bis zum in dem Zeugnis angegebenen Zeitpunkt, spätestens aber bis zum 8.4.2018 verlängert wird. Dieses Verfahren ist Gegenstand des Artikel 14, Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und mit der EASA abgestimmt. Dem LBA liegen keine Erkenntnisse vor, dass andere EU-Staaten bis zum 8.4.2018 auf Vorlage eines Tauglichkeitszeugnisses nach Teil-MED bestehen werden. Viele andere EU-Staaten werden ähnlich verfahren wie Deutschland.

Ein reiner Umtausch der JAR-FCL 3 deutsch Tauglichkeitszeugnisse in Zeugnisse nach Teil-MED durch den flugmedizinischen Sachverständigen, der das Zeugnis ausgestellt hat, oder einen anderen Sachverständigen ist aus rechtlichen Gründen in Deutschland nicht möglich. Ein Teil-MED konformes Zeugnis kann nur nach erneuter flugmedizinischer Untersuchung erteilt werden (natürlich mit entsprechend längerer Gültigkeitsdauer)."

03.04.2017     Ende der Gültigkeit von JAR-FCL3-Tauglichkeitszeugnissen zum 7.4.2017

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) informiert über die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen der Klasse II.

Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beschränkt in Artikel 5 die Gültigkeit von Tauglichkeitszeugnissen Klasse II, die noch entsprechend den bis zum 7.4.2013 geltenden Vorgaben von JAR-FCL 3 erteilt worden sind, bis zum 8.4.2017. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) rät den Luftfahrern, die noch Inhaber eines solchen Tauglichkeitszeugnisses sind, bei einem flugmedizinischen Sachverständigen die Ausstellung eines neuen Tauglichkeitszeugnisses nach den Vorgaben des Part MED der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu beantragen und die ohnehin erforderliche Untersuchung der Flugtauglichkeit vorzuziehen. So können mögliche Probleme insbesondere bei Flügen ins Ausland vermieden werden.

In Bezug auf die Gültigkeit von Zeugnissen der Klasse 2, die noch nach JAR-FCL 3 ausgestellt worden sind, ausschließlich bei Flügen innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland wird eine Übergangslösung angestrebt, die aber noch der Zustimmung der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bedarf.

Grundsätzlich ist aber die Beantragung eines neuen, Teil-MED konformen Tauglichkeitszeugnisses bei einem flugmedizinischen Sachverständigen mit entsprechend neuer Gültigkeitsdauer empfehlenswert.

16.12.2016     Neue Vorschriften für die Kl.3-Tauglichkeitsuntersuchung bei Fluglotsen

Ab 1.1.2017 gelten die Bestimmungen der VO (EU) 2015/340 samt den Anhängen. Derzeit liegt jedoch nur der verbindliche englische Text vor, die deutsche Übersetzung ist noch nicht offiziell veröffentlicht.

Die bislang geltende VO (EU) 805/2011 ist nach dem Jahreswechsel nicht mehr anzuwenden, ebenso entfällt die darin erwähnte EATM-Leitlinie. Für den Bereich Medical Klasse 3 ist die FSPersAV nicht mehr anzuwenden. Sie gilt jedoch für andere Bereiche weiter.

04.11.2016    Prof. Stüben mit Ernst-von-Bergmann-Plakette geehrt

Anlässlich seiner Verabschiedung als ehrenamtlicher Geschäftsführer und Kursleiter der Deutschen Akademie für Flug- und Reisemedizin wurde Prof. Dr. med. Jens Uwe Hermann Stüben beim 24. Fliegerarzt-Refresher-Seminar mit der Ernst-von-Bergmann-Plakette der Bundesärztekammer ausgezeichnet. In seiner Laudatio hob der Ärztekammer-Bezirksvorsitzende Marburg, Dr. med. Dipl.-Chem. Paul Otto Nowak, die herausragenden Leistungen Stübens in der ärztlichen Fortbildung der Fliegerärzte hervor. Der größte Teil der Flugmediziner Deutschlands ist durch Uwe Stübens Schule gegangen. 

14.10.16                Age-60-Rule bei HEMS-Piloten                                                      

Seit 1.10.2016 gelten für die über 60-jährigen HEMS-Piloten der Luftrettungsdienste, die eine Befreiung von der Age-60-Rule vom Verkehrsministerium erteilt bekommen haben,  umfangreiche Auflagen auch im flugmedizinischen Bereich. So darf u.a. ab dem 60. Geburtstag diese Untersuchung ausschließlich durch Flugmedizinische Zentren (AeMCs) durchgeführt werden. Diese umfangreiche Verpflichtung entfällt , wenn der Pilot nur im Multicrew-Cockpit fliegt und auch, wenn bereits Einschränkungen nach Med.B001(d) vorliegen.

Mehr dazu ist im Mitgliederbereich zu finden.

6.7.2016

Das Luftverkehrsgesetz ist mit Wirkung vom 3.7.2016 geändert. Danach sind ab sofort die fliegerärztlichen Untersuchungsberichte vollständig und mit allen Angaben des Bewerbers an das Referat Flugmedizin des Luftfahrt-Bundesamts zu übermitteln.
Das LBA wird zukünftig dafür eine Software bereit stellen. Der Fliegerarztverband hatte mehrfach angeboten, an der Definition der Anforderungen, die dieses Programm erfüllen soll, mit zuarbeiten. Das LBA hat das Angebot der Zusammenarbeit durch seinen Alleingang faktisch ausgeschlagen.

28.11.15

Einige EASA-Mitgliedsstaaten erkennen keine von  deutschen  Fliegerärzten erstellten Klasse-1-Tauglichkeitszeugnisse mehr an.
Eine Grund dafür ist die Nichteinhaltung von Anforderungen der EASA. Der Vorstand des Fliegerarztverbands hat in einem Brief an den Verkehrsminister die nach europäischen Recht geforderten Qualifikationen und Aufgaben des Aeromedical Assessors dargelegt und  Auskunft  eingefordert, inwieweit diese Anforderungen durch den  Leiter des LBA-Referats Flugmedizin erfüllt werden. Die Antworten darauf waren bisher ausweichend und unbefriedigend.

21.04.2015     Presseerklärung des DFV

In einigen Medien wurde die Arbeit der Fliegerärzte arg angriffen. Die aufgeführten Argumente zeugen von völligem Unverständnis des rechtlichen Umfelds, in dem die Fliegerärzte arbeiten. Der DFV-Vorstand hat die unsachliche Berichterstattung in den Medien an der Arbeit der Fliegerärzte zurückgewiesen.

Briefe an die Redaktionen von "Welt" und "Welt  am Sonntag"

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